Alte Schulklasse

Zu sehen ist die Einrichtung einer originalen Schulklasse aus der Volksschule Gainfarn um 1900.

Auszug aus der Schulordnung anno 1898

  1. Das Lehrpersonal braucht jetzt nur noch an Wochentagen zwischen 6 Uhr vormittags und 6 Uhr nachmittags anwesend zu sein. Der Sonntag dient dem Kirchgang und der Sonntagsschule. Jeden Morgen wird im Bureau des Direktors das Gebet gesprochen.
  2. Einfache Kleidung ist Vorschrift. Die Lehrpersonen dürfen sich nicht in hellschimmernden Farben bewegen und nur ordentliche Strümpfe tragen. Überschuhe und Mäntel dürfen in der Klasse nicht getragen werden, da in allen Räumen ein Ofen zur Verfügung steht. Ausserdem wird empfohlen, in Winterzeiten tägllich 4 Pfund Kohle pro Lehrperson mitzubringen.
  3. Während der Pause darf nicht gesprochen werden. Eine Lehrperson, die Tabak raucht, Alkohol in irgendwelcher Form zu sich nimmt, Billardsäle oder politische Lokale aufsucht, gibt Anlass, seine Ehre, Gesinnung, Rechtschaffenheit und Redlichkeit anzuzweifeln.
  4. Die Einnahme von Nahrung ist zwischen 13.30 Uhr und 14 Uhr erlaubt. Jedoch darf die Arbeit dabei nicht eingestellt werden.